Erwägungen
In diesem Urteil geht es um die Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle der [F. AG] gegenüber der Konkursmasse der Gesellschaft. Die Klägerin, die [A.] Ltd., hat als Abtretungsgläubigerin Schadenersatzansprüche gegen die Beschwerdegegner 1 (Verwaltungsrat), 2 (Revisionsstelle) und 3 (Muttergesellschaft des Verwaltungsrats) geltend gemacht.
Die Vorinstanz, das Handelsgericht des Kantons Aargau, hatte die Klage vollumfänglich abgewiesen. Gegen dieses Urteil erhob die [A.] Ltd. Beschwerde beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut
- Es bejahte die Passivlegitimation der Beschwerdegegnerin 3 gemäss Art. 753 OR (Gründungshaftung) im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.
- Zudem stellte es fest, dass die Klägerin den Schadenersatz zu Recht in Schweizer Franken eingeklagt hatte, da der Schaden in…