Erwägungen
Der nigerianische Staatsangehörige [A.] lebte seit 2005 in der Schweiz. 2018 lehnte das Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung ab. Trotz Aufforderung zur Ausreise bis 16. September 2019 blieb [A.] in der Schweiz. Am 15. November 2019 wurde er festgenommen und das Migrationsamt ordnete eine 3-monatige Ausschaffungshaft an. Der Einzelrichter für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht bestätigte die Haft am 18. November 2019.Erwägungen
Das Bundesgericht hob den Haftentscheid auf, da die Ausschaffungshaft unverhältnismäßig sei. Zwar sei Untertauchensgefahr gegeben, da [A.] der Aufforderung zur Ausreise und Passerneuerung nicht nachgekommen sei. Allerdings hätte der Haftrichter mildere Maßnahmen wie eine Meldepflicht oder Eingrenzung auf ein bestimmtes Gebiet prüfen müssen, bevor er Haft anordnete. Zudem sei zu…