Erwägungen
In diesem Fall ging es um eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung der Kontosperre einer Firma [X.] bei der Bank [C.] . Die Firma [X.] hatte ihr Konto bei der Bank [C.] in der Schweiz, dessen Vermögenswerte im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens der Republik der Philippinen blockiert worden waren. Das Bundesgericht musste entscheiden, ob die Kontosperre aufgehoben oder aufrechterhalten werden soll, nachdem die Republik der Philippinen einen erstinstanzlichen Einziehungsentscheid vorgelegt hatte.Erwägungen
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der vorgelegte erstinstanzliche Einziehungsentscheid des philippinischen Gerichts (Sandiganbayan) den Minimalanforderungen von Art. 74a des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) entspricht und keine offensichtlichen Verstöße gegen den schweizerischen ordre public oder elementare Verfahrensgrundsätze erkennen lässt. Daher rechtfertigt sich die Aufrechterhaltung der Kontosperre, solange noch ein rechtskräftiger Abschluss des philippinischen Einziehungsverfahrens zu erwarten ist.
Das Bundesgericht wies den Antrag der Firma [X.] auf Freigabe von EUR 20'000 zur Deckung von Honorarforderungen ab, da dafür keine Rechtsgrundlage besteht.…