Art. 9 BV
Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; Baubewilligung; Nachbarbeschwerde; Sachurteilsvoraussetzungen (Beschwerdegründe, Legitimation, Beschwerdebegründung)2’552 Zitierungen
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2Art. 105 Abs. 1 und Art. 97 BGG2’094 Zitierungen
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3Anfechtung eines Prüfungsergebnisses (hier: Masterabschluss im Studium der Rechtswissenschaften) beim Bundesgericht1’302 Zitierungen
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4Unschuldsvermutung1’283 Zitierungen
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5Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert1’196 Zitierungen
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6Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 172 ff986 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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