Sachverhalt
Das Bundesgericht hat ein Urteil in einem Fall gefällt, in dem ein Darlehensnehmer ein Darlehen für den Kauf einer Liegenschaft erhielt, aber das Geld für seine eigenen Bedürfnisse verwendete. Der Darlehensgeber hatte das Darlehen unter der Bedingung gewährt, dass der Darlehensnehmer es für den Kauf der Liegenschaft verwende. Der Darlehensnehmer wurde wegen Missbrauchs des Vertrauens verurteilt.
Die Fakten des Falls sind wie folgt: Der Darlehensnehmer, [F.], hatte hohe Schulden und kein regelmäßiges Einkommen. Er bat [W.] um ein Darlehen, um eine Liegenschaft zu kaufen, und versprach, sie mit Gewinn wieder zu verkaufen. [W.] gewährte das Darlehen von 30 000 Franken, aber [F.] verwendete das Geld für seine eigenen Bedürfnisse.
Das Kantonsgericht verurteilte [F.] wegen Missbrauchs des Vertrauens, da er das Geld entgegen dem vereinbarten Zweck verwendete. [F.] legte Berufung beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass die Verurteilung wegen Missbrauchs des Vertrauens gegen das Bundesrecht verstieß.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob die Verwendung eines Darlehens entgegen dem vereinbarten Zweck einen Missbrauch des Vertrauens darstellt. Es erinnerte daran, dass der Missbrauch des Vertrauens voraussetzt, dass der Treuhänder eine Sache mit der Verpflichtung erhalten hat, sie zu verwahren oder zurückzugeben.
Das Bundesgericht befand, dass im Falle eines Darlehens, das für einen bestimmten Zweck gewährt wird, der Schuldner verpflichtet sein kann, die Gegenwert des Darlehens zu verwahren, bis er es für den vereinbarten Zweck verwendet. Wenn der Schuldner das Darlehen für einen anderen Zweck verwendet, kann er wegen Missbrauchs des Vertrauens verurteilt werden.
Das Bundesgericht…