Erwägungen

Die Bundesrepublik Nigeria hat die Schweiz um Rechtshilfe im Rahmen einer Untersuchung zu mutmaßlichen Veruntreuungen durch den verstorbenen nigerianischen Staatschef Sani Abacha und seine Angehörigen ersucht. Zur Erfüllung dieses Ersuchens hat das Bundesamt für Justiz die Übermittlung von Unterlagen zu 34 in der Schweiz beschlagnahmten Bankkonten an den ersuchenden Staat angeordnet. Maryam Abacha, Mohammed Abacha und Abba Abacha haben Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diese Entscheidungen erhoben.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerden teilweise gutgeheißen. Es ist der Ansicht, dass Personen, die Bankkonten unter falschen Namen eröffnet haben, grundsätzlich keine Klagebefugnis haben. Angesichts der Menschenrechtslage in Nigeria hat das Gericht jedoch entschieden, dass die Rechtshilfe an präzise Bedingungen geknüpft werden muss, um die Einhaltung der Verfahrensrechte der Betroffenen zu gewährleisten.

Daher hat das Bundesgericht die Beschwerden betreffend die unter falschen Namen eröffneten Konten für unzulässig erklärt, aber die Klagebefugnis von Maryam Abacha, Mohammed Abacha und Abba Abacha in ihrer Eigenschaft als Erben Sani Abachas anerkannt. Das Bundesgericht hat das Bundesamt für Justiz angewiesen,…