Art. 80h IRSG

Beschwerdelegitimation

Zur Beschwerdeführung ist berechtigt:
  1. a. das BJ;
  2. b. wer persönlich und direkt von einer Rechtshilfemassnahme betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtshilfe in Strafsachen
    · 08.04.1997 · 314 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Legitimation zur Anfechtung einer Schlussverfügung
    · 02.02.2011 · 267 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung nach Art. 80e lit. b Ziff. 2 IRSG; Beschwerdebefugnis der Bank nach Art. 80h lit. b IRSG und Art. 9a lit. a IRSV
    · 04.07.2002 · 243 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 2 lit. a, b und d IRSG
    · 23.04.2003 · 191 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Rechtshilfe in Strafsachen; Beschwerderecht gegen die Übermittlung der von einem Anwalt herausgegebenen Schriftstücke; Art. 80h lit. b IRSG, Art. 9a lit. a IRSV
    · 19.01.2004 · 178 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Rechtshilfe an Russland
    · 17.04.1997 · 147 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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