Art. 80h IRSG
Beschwerdelegitimation
Zur Beschwerdeführung ist berechtigt:
- a. das BJ;
- b. wer persönlich und direkt von einer Rechtshilfemassnahme betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rechtshilfe in Strafsachen314 Zitierungen
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2Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Legitimation zur Anfechtung einer Schlussverfügung267 Zitierungen
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3Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung nach Art. 80e lit. b Ziff. 2 IRSG; Beschwerdebefugnis der Bank nach Art. 80h lit. b IRSG und Art. 9a lit. a IRSV243 Zitierungen
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4Art. 2 lit. a, b und d IRSG191 Zitierungen
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5Rechtshilfe in Strafsachen; Beschwerderecht gegen die Übermittlung der von einem Anwalt herausgegebenen Schriftstücke; Art. 80h lit. b IRSG, Art. 9a lit. a IRSV178 Zitierungen
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6Rechtshilfe an Russland147 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Rechtshilfe an Italien (B 123039)238 Zitierungen
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174 Zitierungen20.03.2009 · 174 Zitierungen
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146 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.