Erwägungen
Die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien (RFDE) hat bei der Schweiz um Rechtshilfe im Rahmen eines Strafverfahrens gegen L., einen ehemaligen Minister, und C. ersucht. Das Ersuchen zielte insbesondere auf die Herausgabe der auf Schweizer Bankkonten hinterlegten Gelder ab. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat dieses Ersuchen abgelehnt, da die beschlagnahmten Gelder ausschließlich aus einem von L. unterschlagenen Darlehen stammten und dem Darlehensgeber A. zurückzuerstatten seien. Die RFDE hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt.Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der RFDE abgelehnt. Es kam zu dem Schluss, dass die RFDE nicht nachweisen konnte, Geschädigte im ausländischen Strafverfahren zu sein, was jedoch Voraussetzung für eine Beteiligung am Schweizer Rechtshilfeverfahren wäre. Inhaltlich befand das Gericht, dass die beschlagnahmten Gelder…