Sachverhalt
Die Entscheidung betrifft ein Strafverfahren, in dem mehrere Personen wegen verschiedener Verbrechen angeklagt waren. Das erstinstanzliche Gericht hatte nach einem langen und komplexen Verfahren ein Urteil gefällt. Die Angeklagten legten Berufung ein und argumentierten unter anderem mit einer unvollständigen Anhörung und dem Fehlen eines vollständigen schriftlichen Protokolls. Das Berufungsgericht hob das Urteil der ersten Instanz auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück, da es die Verfahrensmängel als gravierend ansah und diese nicht in der Berufung behoben werden konnten.
Das Bundesgericht wurde mit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung befasst. Die Parteien stritten über die Frage, ob die festgestellten Verfahrensmängel ausreichend schwerwiegend waren, um die Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung des Falls zu rechtfertigen.
Erwägungen
Zur Frage der unvollständigen Anhörung
Das Bundesgericht befand, dass die Anhörung der Angeklagten nicht unvollständig war, da sie die Möglichkeit gehabt hatten, sich während des Verfahrens frei zu äußern. Das Berufungsgericht hätte gegebenenfalls die Anhörungen in der Berufung wiederholen können, um mögliche Lücken zu schließen.
Zur Frage des Protokolls
Das Bundesgericht schätzte, dass das Protokoll des erstinstanzlichen Verfahrens, obwohl es nicht…