Art. 391 StPO

Entscheid

1 Die Rechtsmittelinstanz ist bei ihrem Entscheid nicht gebunden an:
  1. a. die Begründungen der Parteien;
  2. b. die Anträge der Parteien, ausser wenn sie Zivilklagen beurteilt.
2 Sie darf Entscheide nicht zum Nachteil der beschuldigten oder verurteilten Person abändern, wenn das Rechtsmittel nur zu deren Gunsten ergriffen worden ist. Vorbehalten bleibt eine strengere Bestrafung aufgrund von Tatsachen, die dem erstinstanzlichen Gericht nicht bekannt sein konnten.
3 Sie darf Entscheide im Zivilpunkt nicht zum Nachteil der Privatklägerschaft abändern, wenn nur von dieser ein Rechtsmittel ergriffen worden ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verbot der reformatio in peius; Art. 391 Abs. 2 Satz 1 StPO
    · 26.09.2013 · 356 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ausschreibung der Landesverweisung im SIS: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren, Verschlechterungsverbot, rechtliches Gehör
    · 08.04.2020 · 348 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unrechtmässiger Besitz von Waffen und Waffenzubehör; Verletzung der Meldepflicht; unberechtigtes Tragen von Waffen; Art. 4 ff., 27 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 lit. a, Art. 34 Abs. 1 lit. i, Art. 42 Abs. 5-7 WG
    · 08.04.2015 · 252 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verschlechterungsverbot und Höhe des Tagessatzes von Geldstrafen
    · 23.05.2018 · 211 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Strafrechtliches Rückwirkungsverbot in Bezug auf die neuen Bestimmungen über die Landesverweisung; Wiederholungsfall; retrospektive Konkurrenz bei Landesverweisung
    · 01.09.2020 · 143 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts
    · 11.03.2021 · 110 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.