Sachverhalt

Parteien: Beschwerdeführer (A.) gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn

Gericht: Strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts

Datum: 8. April 2020

Sachverhalt:

  • Am 14. August 2018 verurteilte das Amtsgericht Dorneck-Thierstein A. wegen mehrfachen gewerbsmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 41/2 Jahren und verhängte eine Landesverweisung für zehn Jahre.
  • A. legte Berufung ein.
  • Das Obergericht des Kantons Solothurn bestätigte am 12. März 2019 die erstinstanzlichen Schuldsprüche und die Landesverweisung und verfügte zusätzlich die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS).
  • A. beschwerte sich beim Bundesgericht gegen die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS.

Erwägungen

Die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS unterliegt nicht dem Anklageprinzip (Art. 326 StPO). Das Gericht muss bei Drittstaatsangehörigen unabhängig von einem Antrag der Staatsanwaltschaft über die Ausschreibung entscheiden und dies im Dispositiv des Strafurteils erwähnen.

Die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS ist vollzugs- bzw. polizeirechtlicher Natur und keine Sanktion. Das Verbot der reformatio in peius (Art. 391 Abs. 2 StPO) gilt nicht für die…