Art. 78 BGG
Grundsatz
1 Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden gegen Entscheide in Strafsachen.
2 Der Beschwerde in Strafsachen unterliegen auch Entscheide über:
- a. Zivilansprüche, wenn diese zusammen mit der Strafsache zu behandeln sind;
- b. den Vollzug von Strafen und Massnahmen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Fristenstillstand bei Zwischen- und Endentscheiden; Beschwerdelegitimation; Legalitätsprinzip und Grundsatz "in dubio pro duriore" bei Einstellungen136 Zitierungen
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2Art. 246-248 und Art. 263 StPO106 Zitierungen
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3Nachträgliche Verwahrung, neues Gutachten74 Zitierungen
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4Beschwerderecht und Rügemöglichkeiten der Staatsanwaltschaft74 Zitierungen
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5Besuchsrecht unter strafprozessual inhaftierten Lebenspartnern73 Zitierungen
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6Begriff des Geschädigten bei Verkehrsunfällen ohne Körperschaden56 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Sicherheitshaft61 Zitierungen
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Strafverfahren; vorläufige Festnahme29 Zitierungen
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Gesuch um Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug28 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.