Art. 78 BGG

Grundsatz

1 Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden gegen Entscheide in Strafsachen.
2 Der Beschwerde in Strafsachen unterliegen auch Entscheide über:
  1. a. Zivilansprüche, wenn diese zusammen mit der Strafsache zu behandeln sind;
  2. b. den Vollzug von Strafen und Massnahmen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Fristenstillstand bei Zwischen- und Endentscheiden; Beschwerdelegitimation; Legalitätsprinzip und Grundsatz "in dubio pro duriore" bei Einstellungen
    · 03.07.2012 · 136 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 246-248 und Art. 263 StPO
    · 17.01.2018 · 106 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nachträgliche Verwahrung, neues Gutachten
    · 14.08.2018 · 74 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Beschwerderecht und Rügemöglichkeiten der Staatsanwaltschaft
    · 24.10.2007 · 74 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Besuchsrecht unter strafprozessual inhaftierten Lebenspartnern
    · 18.04.2017 · 73 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Begriff des Geschädigten bei Verkehrsunfällen ohne Körperschaden
    · 20.09.2012 · 56 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.