Erwägungen

Der Beschwerdeführer [X.] befindet sich seit dem 16. Dezember 2009 in strafprozessualer Haft, seit dem 28. Oktober 2010 in der Form des vorzeitigen Strafvollzuges. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat ihn am 17. Mai 2011 beim Bezirksgericht Winterthur des gewerbsmäßigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung angeklagt. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirkes Winterthur wies am 24. Juni 2011 ein Gesuch des Beschwerdeführers um Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug ab. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheidung am 14. Juli 2011.

Erwägungen

Das Bundesgericht erachtet die Annahme von Wiederholungsgefahr durch die kantonalen Instanzen als bundesrechtskonform. Der Beschwerdeführer ist mehrfach wegen schwerer Vermögensdelikte wie gewerbsmäßigem Betrug, bandenmäßigem Diebstahl und Raub vorbestraft. Im hängigen Verfahren ist er erneut wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt, wobei eine…