Erwägungen

Dieser Fall betrifft ein Ersuchen um internationale Rechtshilfe der französischen Börsenaufsichtsbehörde (COB) an die Schweizer Behörden. Die COB wollte im Rahmen einer Untersuchung zu Börsendelikten die Identität von Bankkontoinhabern erhalten.

Das Bundesgericht wurde mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Bundesamts für Polizei gegen den Beschluss der Anklagekammer des Kantons Genf befasst, die von der COB beantragte internationale Rechtshilfe zu gewähren.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte zunächst, ob die von der COB verlangten Maßnahmen nach französischem Recht einer richterlichen Genehmigung bedürfen, gemäß Artikel 76 Bst. c des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG).

Laut den Erläuterungen der COB verfügen ihre Ermittler über weitreichende Untersuchungsbefugnisse, in der Regel ohne richterliche Genehmigung. Die erbetenen Maßnahmen, nämlich die Bekanntgabe der Identität von Bankkontoinhabern, fallen somit in den Rahmen dieser Befugnisse und sind daher im Sinne von Artikel 76 Bst. c IRSG zulässig.

Das Bundesgericht befand, dass die von der COB vorgenommene Auslegung der sie regelnden Bestimmungen trotz gewisser Mehrdeutigkeit…