Art. 76 IRSG

Inhalt und Unterlagen

Ausser den Angaben und Unterlagen nach Artikel 28 sind in einem Ersuchen aufzuführen oder ihm beizufügen:
  1. a. in Zustellungsersuchen: Name und Adresse des Empfängers und dessen Stellung im Verfahren sowie die Art des zuzustellenden Schriftstückes;
  2. b. den Ersuchen um Durchlieferung: eine der Urkunden nach Artikel 41;
  3. c. den Anträgen auf Durchsuchung von Personen oder Räumen, Beschlagnahme oder Herausgabe von Gegenständen: eine Bestätigung, dass diese Massnahmen im ersuchenden Staat zulässig sind.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtshilfe an Russland
    · 17.04.1997 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Amtshilfe an die "Ontario Securities Commission (OSC)"; Vertraulichkeit und Prinzip der "langen Hand"; Anwendbarkeit rechtshilferechtlicher Regeln
    · 10.07.2002 · 8 Zitierungen
  3. 3
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Ersuchen der französischen Börsengeschäftskommission (Commission des opérations de bourse, COB); Art. 76 lit. c IRSG
    · 10.05.1995 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Internationale Amtshilfe, verlangt von der "Commission française des opérations de bourse" (COB)
    · 24.02.2000 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Österreich; Herausgabe von Beweismitteln
    · 28.05.2013 · 12 Zitierungen
  • 08.08.2001 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  • 30.06.2009 · 5 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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