Erwägungen
Das Schweizerische Bundesgericht wurde mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesamts für Justiz befasst, mit der die strafrechtliche Rechtshilfe an die Behörden der USA im Rahmen eines zivilrechtlichen Einziehungsverfahrens ("Civil Forfeiture") bewilligt wurde. Dieses Verfahren zielte auf die Vermögenswerte eines US-Bürgers ab, der im Verdacht stand, Gelder zum Nachteil einer koreanischen Gesellschaft veruntreut zu haben. Obwohl dieses Einziehungsverfahren zivilrechtlicher Natur und unabhängig von einer Strafverfolgung ist, betrachtete das Gericht es als "Strafsache" im Sinne des Schweizerischen Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG), da es auf die Einziehung von Erträgen aus Straftaten abzielte. Das Gericht verwies die Sache jedoch an das Bundesamt zurück, damit dieses weitere Auskünfte zur strafrechtlichen Zuständigkeit der US-Behörden für die betreffenden Handlungen einholt.Erwägungen
Gemäß der Schweizer Rechtsprechung kann die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit nur für die Verfolgung von Straftaten gewährt werden, die in die Zuständigkeit der ersuchenden Behörden fallen. Obwohl das US-amerikanische zivilrechtliche Einziehungsverfahren Ähnlichkeiten mit der Einziehung nach Schweizer Strafrecht aufweist, kann es nur dann als "Strafsache" im Sinne des IRSG angesehen werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden des ersuchenden Staates auch die strafrechtliche Zuständigkeit für die betreffenden Handlungen haben.
Im vorliegenden Fall…