Erwägungen
Der Fall betrifft die Gültigkeit einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter. Der Mieter hatte das Ferienhaus ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untervermietet. Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertrag. Der Mieter erhob Einspruch gegen die Kündigung, da diese gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße.
Das Kantonsgericht Graubünden gab dem Mieter Recht und erklärte die Kündigung für ungültig. Der Vermieter erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags grundsätzlich frei möglich ist und keine besonderen Kündigungsgründe voraussetzt. Eine Schranke ergibt sich jedoch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben: Eine Kündigung kann als treuwidrig angesehen werden, wenn sie ohne objektives, ernsthaftes und schützenswertes Interesse erfolgt oder Interessen der Parteien tangiert, die in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Im vorliegenden Fall ist entscheidend, ob der Mieter zur Untervermietung berechtigt war. Dafür wäre erforderlich gewesen, dass der Mieter die Absicht hatte, das Mietobjekt in absehbarer…