Art. 9 VMWG

Kündigungen

1 Das Formular für die Mitteilung der Kündigung im Sinne von Artikel 266l Abs. 2 OR muss enthalten:
  1. a. die Bezeichnung des Mietgegenstandes, auf welchen sich die Kündigung bezieht;
  2. b. den Zeitpunkt, auf den die Kündigung wirksam wird;
  3. c. den Hinweis, dass der Vermieter die Kündigung auf Verlangen des Mieters begründen muss;
  4. d. die gesetzlichen Voraussetzungen der Anfechtung der Kündigung und der Erstreckung des Mietverhältnisses (Art. 271–273 OR);
  5. e. das Verzeichnis der Schlichtungsbehörden und ihre örtliche Zuständigkeit.
2 Die Kantone sorgen dafür, dass in den Gemeinden Formulare in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Sie können zu diesem Zweck eigene Formulare in den Gemeindekanzleien auflegen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter; Anforderungen an das offizielle Kündigungsformular
    · 19.05.2014 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Untermiete, Kündigung des Mietverhältnisses
    · 10.01.2012 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter; Anforderungen betreffend die eigenhändige Unterschrift
    · 07.11.2013 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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