Art. 9 VMWG
Kündigungen
1 Das Formular für die Mitteilung der Kündigung im Sinne von Artikel 266l Abs. 2 OR muss enthalten:
- a. die Bezeichnung des Mietgegenstandes, auf welchen sich die Kündigung bezieht;
- b. den Zeitpunkt, auf den die Kündigung wirksam wird;
- c. den Hinweis, dass der Vermieter die Kündigung auf Verlangen des Mieters begründen muss;
- d. die gesetzlichen Voraussetzungen der Anfechtung der Kündigung und der Erstreckung des Mietverhältnisses (Art. 271–273 OR);
- e. das Verzeichnis der Schlichtungsbehörden und ihre örtliche Zuständigkeit.
2 Die Kantone sorgen dafür, dass in den Gemeinden Formulare in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Sie können zu diesem Zweck eigene Formulare in den Gemeindekanzleien auflegen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter; Anforderungen an das offizielle Kündigungsformular3 Zitierungen
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2Untermiete, Kündigung des Mietverhältnisses2 Zitierungen
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3Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter; Anforderungen betreffend die eigenhändige Unterschrift0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen25.02.2010 · 2 Zitierungen
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1 Zitierungen
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Ausweisung0 ZitierungenLF220001· 20.01.2022 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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