Sachverhalt

Der Fall betrifft eine Person, X., die der Pornographie und der Herstellung von Kinderpornographie beschuldigt wird. Die Ehefrau von X. wurde von der Polizei als Auskunftsperson (PADR) vernommen, ohne dass sie über ihr Recht zur Verweigerung der Aussage als Zeuge informiert wurde. Das Gericht muss entscheiden, ob die Aussagen der Ehefrau als Beweis verwertbar sind.

Die Fakten des Falls sind wie folgt: X. wurde beschuldigt, Fotos und Videos von Minderjährigen gemacht und diese mit anderen Personen geteilt zu haben. Die Ehefrau von X. wurde von der Polizei als PADR vernommen, aber sie wurde nicht über ihr Recht zur Verweigerung der Aussage als Zeuge informiert. Das Gericht muss entscheiden, ob die Aussagen der Ehefrau als Beweis verwertbar sind.

Erwägungen

Das Gericht hat die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) zur Vernehmung von Auskunftspersonen (PADR) und zum Recht zur Verweigerung der Aussage geprüft. Das Gericht hat festgestellt, dass die Ehefrau von X. nicht über ihr Recht zur Verweigerung der Aussage als Zeuge informiert wurde, was ein grundlegendes Recht im Strafverfahren ist.

Das Gericht hat auch die Rechtsprechung zur Vernehmung von PADR und zum Recht zur Verweigerung der Aussage geprüft. Das Gericht hat festgestellt, dass die Aussagen der Ehefrau von X.…