Art. 168 StPO
Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund persönlicher Beziehungen
1 Das Zeugnis können verweigern:
- a. die Ehegattin oder der Ehegatte der beschuldigten Person oder wer mit dieser eine faktische Lebensgemeinschaft führt;
- b. wer mit der beschuldigten Person gemeinsame Kinder hat;
- c. die in gerader Linie Verwandten oder Verschwägerten der beschuldigten Person;
- d. die Geschwister und Stiefgeschwister der beschuldigten Person sowie die Ehegattin oder der Ehegatte eines Geschwisters oder Stiefgeschwisters;
- e. die Geschwister und Stiefgeschwister der durch Ehe mit der beschuldigten Person verbundenen Person, sowie die Ehegattin oder der Ehegatte eines Geschwisters oder Stiefgeschwisters;
- f. die Pflegeeltern, die Pflegekinder und die Pflegegeschwister der beschuldigten Person;
- g. die für die beschuldigte Person zur Vormundschaft oder zur Beistandschaft eingesetzte Person.
2 Das Zeugnisverweigerungsrecht nach Abs. 1 Buchstaben a und f besteht fort, wenn die Ehe aufgelöst wird oder wenn bei einer Familienpflege das Pflegeverhältnis nicht mehr besteht.
3 Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichgestellt.
4 Das Zeugnisverweigerungsrecht entfällt, wenn:
- a. sich das Strafverfahren auf eine Straftat nach den Artikeln 111–113, 122, 124, 140, 184, 185, 187, 189, 190 oder 191 StGB bezieht; und b. sich die Tat gegen eine Person richtete, zu der die Zeugin oder der Zeuge nach den Absätzen 1–3 in Beziehung steht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO21 Zitierungen
-
212 Zitierungen
-
3Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen bei Landfriedensbruch6 Zitierungen
-
4Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 4 aBV, Art. 29 Abs. 2 BV); von der Anklage abweichende rechtliche Würdigung im Strafurteil4 Zitierungen
-
5Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen3 Zitierungen
-
6Mitteilungspflicht der Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft im Strafuntersuchungsverfahren0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Strafverfahren; Unverwertbarkeit von Beweisen8 Zitierungen
-
Zeugnisverweigerungsrecht (faktische Lebensgemeinschaft)4 Zitierungen
-
3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.