Erwägungen

Am 28. Mai 2013 wurde [A.] vom Bezirksgericht Meilen wegen mehrfacher Verleumdung zu einer bedingten Geldstrafe und Busse verurteilt. Am 24. Mai 2018 sprach das Bezirksgericht Winterthur [A.] vom Vorwurf der falschen Anschuldigung frei. [A.] stellte am 16. November 2018 ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bezirksgerichts Meilen. Das Obergericht des Kantons Zürich wies das Revisionsgesuch am 2. Juli 2019 ab.

Erwägungen

Das Bundesgericht hob den Beschluss des Obergerichts auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. Das Bezirksgericht Meilen hatte [A.] wegen mehrfacher Verleumdung verurteilt, da es das Tatbestandsmerkmal "wider besseres Wissen" als erfüllt ansah. Hingegen kam das Bezirksgericht Winterthur zum Schluss, dass ein Handeln wider besseres Wissen nicht erwiesen sei und sprach [A.] vom Vorwurf der falschen Anschuldigung frei. Das Bundesgericht sah in dieser unterschiedlichen Würdigung der äusseren Umstände und Indizien durch die beiden Gerichte einen unverträglichen Widerspruch im Sinne von Art.…