Erwägungen
Die Bundesanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung gegen den gambischen Staatsangehörigen [A.] wegen des Verdachts der Verbrechen gegen die Menschlichkeit. [A.] wurde am 26. Januar 2017 in der Schweiz festgenommen und am 28. Januar 2017 in Untersuchungshaft versetzt. Die Haft wurde seither jeweils verlängert.
Am 19. Juli 2019 beantragte die Bundesanwaltschaft dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern die weitere Verlängerung der Untersuchungshaft um sechs Monate, bis zum 25. Januar 2020. Das Zwangsmassnahmengericht gab dem Antrag statt. Die dagegen erhobene Beschwerde von [A.] wies das Bundesstrafgericht (Beschwerdekammer) am 4. September 2019 ab.
[A.] führt nun Beschwerde in Strafsachen mit dem Antrag, den Entscheid des Bundesstrafgerichts aufzuheben und ihn unverzüglich auf freien Fuss zu setzen.
Erwägungen
Das Bundesgericht bejahte den dringenden Tatverdacht gegen [A.] , da konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er als ehemaliger Innenminister Gambias für Folterungen durch Polizeikräfte, Gefängnispersonal und diesen nahestehende Gruppen verantwortlich war. Die Vorinstanz hat den dringenden Tatverdacht überzeugend begründet, indem sie auf weitere Beweismittel wie Aussagen von Zeugen und die Auswertung von Dokumenten des…