Erwägungen

Am 8. Mai 2015 ereignete sich in Basel ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Personenwagen erfasst und tödlich verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung ein, da kein Tatverdacht erhärtet sei. Dagegen erhoben die Witwe und Tochter des Verstorbenen Beschwerde. Das Bundesgericht hob den Entscheid der Vorinstanz auf und wies die Sache zur Weiterführung der Strafuntersuchung an die Staatsanwaltschaft zurück. Die Vorinstanz habe bei der Prüfung der Sorgfaltspflichtverletzung und der Vermeidbarkeit des Unfalls den Grundsatz "in dubio pro duriore" verletzt. Es sei nicht klar, ob der Autofahrer Verkehrsregeln missachtet und damit seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Auch könne nicht abschliessend beurteilt werden, ob der Autofahrer die Kollision hätte verhindern können. Angesichts der zweifelhaften Beweis- und Rechtslage sowie der schwerwiegenden Folgen des Unfalls sei es angebracht, dass das zuständige Gericht über die Stichhaltigkeit des strafrechtlichen Vorwurfs entscheide.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens nur bei klarer Straflosigkeit oder offensichtlich fehlenden Prozessvoraussetzungen anordnen darf. Sofern eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch, ist Anklage zu erheben. Bei zweifelhafter Beweis- oder Rechtslage hat nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das zur materiellen Beurteilung zuständige Gericht über die Stichhaltigkeit des strafrechtlichen Vorwurfs zu entscheiden.

Hinsichtlich der Sorgfaltspflichtverletzung rügt das Bundesgericht, dass die Vorinstanz die Feststellungen des Gutachtens des Forensischen…