Erwägungen

Der Beschwerdeführer [A.] wendet sich gegen die definitive Rechtsöffnung, die das Obergericht des Kantons Solothurn der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Solothurn in einer Betreibung auf Sicherheitsleistung erteilt hatte. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und der Kanton Solothurn hatten beim Betreibungsamt Olten-Gösgen ein Begehren um Betreibung auf Sicherheitsleistung in Höhe von CHF 76'595.95 gestellt, gestützt auf eine Sicherstellungsverfügung des Steueramts des Kantons Solothurn vom 7. Juli 2017. Das Obergericht hatte der Rechtsöffnung teilweise stattgegeben. Gegen diesen Entscheid hat [A.] Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.

Erwägungen

Das Bundesgericht hebt das Urteil des Obergerichts auf und weist das Rechtsöffnungsgesuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Kantons Solothurn ab. Zur Begründung führt es aus, dass es an einem definitiven Rechtsöffnungstitel in Form einer rechtskräftigen Sicherstellungsverfügung fehle. Der Beschwerdeführer [A.] hatte gegen die…