Art. 78 StHG

Arrest

Die Kantone können Sicherstellungsverfügungen der zuständigen kantonalen Steuerbehörden den Arrestbefehlen nach Artikel 274 des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) gleichstellen. Der Arrest wird vom zuständigen Betreibungsamt vollzogen. Die Einsprache gegen den Arrestbefehl nach Artikel 278 SchKG ist nicht zulässig.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vollzug eines Steuerarrestes; Bezeichnung der Arrestgegenstände; Gültigkeit eines Begehrens um Ergänzung des Arrestes
    · 25.09.2017 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vollzug des Arrestbefehls; Rechtshilfe beim Arrestvollzug; Steuerarrest
    · 01.02.2022 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Haftung für Arrestschaden; Steuerarrest
    · 02.04.2024 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Steuerarrest; Sicherstellungsverfügung; Betreibung auf Sicherheitsleistung; Rechtsöffnung
    · 04.02.2025 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Arrestvollzug (Art. 275 SchKG)
    · 19.07.2004 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Definitive Rechtsöffnung, Steuern
    · 18.07.2018 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  • 13.12.2018 · 7 Zitierungen
  • Arrestbeschlag/Arrestprosequierung
    · 28.11.2018 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.