Erwägungen

Am 28. Februar 2016 fand die eidgenössische Volksabstimmung zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" statt. Die Initiative sah vor, die Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau nicht gegenüber anderen Lebensformen benachteiligt werden darf, namentlich nicht bei Steuern und Sozialversicherungen. Der Bundesrat empfahl die Ablehnung der Initiative.

Mit Erwahrungsbeschluss vom 19. April 2016 stellte der Bundesrat fest, dass die Volksinitiative vom Volk mit 50,8% der Stimmen verworfen und von den Ständen angenommen worden sei. Die Vorlage sei somit abgelehnt worden.

Im Juni 2018 informierte der Bundesrat, dass aufgrund korrigierter Schätzungen nicht rund 80'000, sondern rund 454'000 Zweiverdienerehepaare von der steuerlichen Heiratsstrafe betroffen seien. Daraufhin erhoben mehrere Personen in ihren jeweiligen Wohnsitzkantonen Abstimmungsbeschwerde.

Erwägungen

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Bundesrat die Stimmberechtigten im Vorfeld der Abstimmung vom 28. Februar 2016 unzureichend über die Zahl der von der Heiratsstrafe betroffenen Zweiverdienerehepaare informiert hatte. Die Angabe von "rund 80'000" Betroffenen ohne Hinweis auf die erhebliche Unzuverlässigkeit und mangelnde Aktualität dieser Zahl verstieß gegen die Gebote der Sachlichkeit und Transparenz.

Zwar wurde die Initiative mit knapper Mehrheit verworfen, doch war die Stimmendifferenz gering. Zudem bildete die Zahl der…