Art. 34 BV

Politische Rechte

1 Die politischen Rechte sind gewährleistet.
2 Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Eidgenössische Volksabstimmung über die Unternehmenssteuerreform vom Februar 2008, Abstimmungsfreiheit, nachträglicher Rechtsschutz, Zuständigkeit; Art. 29, 29a, 34 und 189 BV, Art. 77 ff
    · 20.12.2011 · 155 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kantonale Volksabstimmung vom 30
    · 28.07.2004 · 137 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verletzung der Abstimmungsfreiheit anlässlich einer Gemeindeversammlung; Art. 34 Abs. 2 BV
    · 12.08.2009 · 127 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Politische Rechte; Art. 25 lit. b und c UNO-Pakt II, Art. 8 Abs. 1, Art. 9 und 34 Abs. 2 BV, Art. 32 Abs. 3 KV/ZH, Art. 3 und 4 Abs. 1 lit. b Gemeindeordnung der Stadt Zürich; Anspruch auf unverfälschte Stimmabgabe, Rec…
    · 18.12.2002 · 123 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Stimmrechtsbeschwerde zur Umsetzung einer Planungsinitiative und zu den entsprechenden Erläuterungen des Gemeinderates zuhanden der Gemeindeversammlung
    · 07.11.2012 · 96 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Behördliche Intervention im Abstimmungskampf
    · 14.12.2016 · 94 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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