Art. 34 BV
Politische Rechte
1 Die politischen Rechte sind gewährleistet.
2 Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1155 Zitierungen
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2Kantonale Volksabstimmung vom 30137 Zitierungen
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3Verletzung der Abstimmungsfreiheit anlässlich einer Gemeindeversammlung; Art. 34 Abs. 2 BV127 Zitierungen
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4Politische Rechte; Art. 25 lit. b und c UNO-Pakt II, Art. 8 Abs. 1, Art. 9 und 34 Abs. 2 BV, Art. 32 Abs. 3 KV/ZH, Art. 3 und 4 Abs. 1 lit. b Gemeindeordnung der Stadt Zürich; Anspruch auf unverfälschte Stimmabgabe, Rec…123 Zitierungen
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5Stimmrechtsbeschwerde zur Umsetzung einer Planungsinitiative und zu den entsprechenden Erläuterungen des Gemeinderates zuhanden der Gemeindeversammlung96 Zitierungen
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6Behördliche Intervention im Abstimmungskampf94 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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37 Zitierungen
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30 Zitierungen03.12.2008 · 30 Zitierungen
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Kantonale Volksabstimmungen vom 10. Juni 2018.24 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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