Erwägungen
Die stimmberechtigte Elsbeth Karlsson-Altherr erhob Beschwerde gegen das Ergebnis der Volksabstimmung vom 24. September 2006 über das neue Parkierungsreglement der Gemeinde Altstätten. Sie rügte eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit nach Art. 34 Abs. 2 BV durch die Abstimmungserläuterungen des Stadtrats sowie dessen Interventionen im Abstimmungskampf. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Die Abstimmungserläuterungen erwiesen sich als sachlich und ausgewogen. Sie gaben den Stimmberechtigten ein umfassendes Bild über die Vorlage und erlaubten ihnen eine unvoreingenommene Meinungsbildung. Auch die Medienmitteilung des Stadtrats sowie der Zeitungsartikel des Stadtpräsidenten kurz vor der Abstimmung waren nicht zu beanstanden. Sie trugen in sachlicher, transparenter und verhältnismäßiger Weise zur offenen Meinungsbildung bei, ohne die Abstimmungsfreiheit zu verletzen.Erwägungen
Das Bundesgericht führte aus, dass die Abstimmungsfreiheit nach Art. 34 Abs. 2 BV zwar grundsätzlich ein Interventionsverbot für Behörden im Abstimmungskampf vorsieht. Allerdings können Behörden in…