Erwägungen
Die Gemeindeversammlung von Werthenstein genehmigte am 10. Mai 2006 den Zonenplan Landschaft sowie Änderungen des Zonenplanes Siedlung und des Bau- und Zonenreglementes. Sie sah von der Aufnahme einer Abbau- und Ablagerungszone im Gebiet Schwanden ab. In der Folge wurde die "Gemeindeinitiative zur Sicherung der regionalen Kiesversorgung" eingereicht, die auf die Ausscheidung einer Abbau- und Ablagerungszone im Gebiet Schwanden abzielte. Die Initiative wurde als gültig erklärt.
Am 28. April 2008 stimmte die Gemeindeversammlung der Gemeindeinitiative in geheimer Abstimmung mit 201 Ja gegen 179 Nein zu. Gegen diesen Beschluss erhoben Erwin Duss und Hans-Rudolf Steffen beim Regierungsrat erfolglos Beschwerden. Das Bundesgericht heisst die vereinten Beschwerden gut und hebt den Regierungsratsentscheid und die Abstimmung der Gemeindeversammlung über die Gemeindeinitiative auf.
Erwägungen
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Präsentation eines Dienstbarkeitsvertrages durch die Befürworter der Gemeindeinitiative an der Gemeindeversammlung vom 28. April 2008 die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt hat. Der Vertrag wurde erst am selben Tag abgeschlossen und den Stimmberechtigten erstmals an der Versammlung präsentiert, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, ihn einzusehen und zu prüfen.
Zudem enthielten die Aussagen der Initianten über den Vertrag offensichtlich unwahre und irreführende Angaben zur…