Art. 82 BGG

Grundsatz

Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden:
  1. a. gegen Entscheide in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts;
  2. b. gegen kantonale Erlasse;
  3. c. betreffend die politische Stimmberechtigung der Bürger und Bürgerinnen sowie betreffend Volkswahlen und -abstimmungen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; Baubewilligung; Nachbarbeschwerde; Sachurteilsvoraussetzungen (Beschwerdegründe, Legitimation, Beschwerdebegründung)
    · 20.06.2007 · 2’455 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Anordnung von Administrativhaft durch das SEM; Anspruch auf möglichst rasche richterlic…
    · 02.05.2016 · 677 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anfechtung eines Prüfungsergebnisses (hier: Masterabschluss im Studium der Rechtswissenschaften) beim Bundesgericht
    · 14.05.2010 · 655 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Unzulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheide über das Ergebnis von Prüfungen und anderen Fähigkeitsbewertungen; Gleichheitssatz und Diskriminierungsverbot im Prüfungsrecht
    · 27.07.2020 · 465 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Internationale Amtshilfe in Steuerfragen mit den Vereinigten Staaten von Amerika
    · 05.07.2013 · 394 Zitierungen
  6. 6
    Aushängen von Plakaten im Bahnhof: öffentlich-rechtliche Angelegenheit; Benützung öffentlicher Sachen; Meinungsfreiheit; Zensurverbot; Art. 16 Abs. 2 und Art. 35 Abs. 2 BV; Art. 82 lit. a BGG
    · 03.07.2012 · 376 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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