Sachverhalt

Der Fall betrifft einen afghanischen Staatsbürger, A., der am 22. Dezember 2015 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt hat. Zuvor hatte er bereits am 10. Dezember 2015 in Bulgarien ein Asylgesuch gestellt, aber er hat nicht auf den Ausgang des Verfahrens gewartet und ist in die Schweiz eingereist. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seine administrative Haft für eine Höchstdauer von sechs Wochen angeordnet, in Erwartung seiner Rückführung nach Bulgarien. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von A. gegen diese Verfügung abgewiesen. A. hat daraufhin eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht eingereicht, mit dem Antrag, die Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts aufzuheben und ihn freizulassen.

Die wichtigsten Fakten sind die folgenden

  • A. hat am 10. Dezember 2015 in Bulgarien ein Asylgesuch gestellt.
  • Er ist in die Schweiz eingereist und hat am 22. Dezember 2015 ein neues Asylgesuch gestellt.
  • Das SEM hat seine administrative Haft für eine Höchstdauer von sechs Wochen angeordnet.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von A. gegen diese Verfügung abgewiesen.
  • A. hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht eingereicht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen die Verfügung über administrative Haft geprüft. Es hat festgestellt, dass die administrative Haft, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens angeordnet wird, keine Entscheidung in Asylsachen im Sinne von Art. 83 Buchst. d Ziff. 1 BGG ist, und dass die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten daher zulässig ist.

Das Bundesgericht hat sodann die Rechtmäßigkeit der administrativen Haft geprüft. Es hat festgestellt, dass die Verfügung über administrative Haft begründet werden muss und dass die Begründung ausreichend sein muss, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, sich zu verteidigen. Es hat auch festgestellt, dass administrative Haft nur angeordnet werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn die betroffene Person ein Fluchtrisiko darstellt oder bereits Gegenstand einer Rückführungsentscheidung war.

Das…