Erwägungen
Die Bundesversammlung verabschiedete am 23. März 2007 das Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II). Die eidgenössische Volksabstimmung fand am 24. Februar 2008 statt. Im Vorfeld der Abstimmung erhielten die Stimmberechtigten die Erläuterungen des Bundesrates zur Vorlage.
Im März 2011 wurde bekannt, dass die Steuerausfälle infolge des Unternehmenssteuerreformgesetzes II wesentlich höher ausfielen als vor der Abstimmung angenommen. Margret Kiener Nellen reichte daraufhin beim Regierungsrat des Kantons Bern eine Beschwerde ein, in der sie eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit wegen unzutreffender und unvollständiger Information der Stimmberechtigten rügte.
Erwägungen
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Informationslage vor der umstrittenen Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 den Stimmberechtigten eine sachgerechte Meinungsbildung und -äußerung verunmöglichte. Die Abstimmungsfreiheit gemäß Art. 34 Abs. 2 BV war im Vorfeld der Volksabstimmung verletzt.
Eine Aufhebung der Abstimmung vom 24. Februar 2008 fiel jedoch außer…