Erwägungen
Der Steuerpflichtige, ein langjährig als selbständiger Notar tätiger Anwalt, gab seine Notariatstätigkeit im Alter von 67 Jahren auf. In seiner Steuererklärung für das Jahr 2011 deklarierte er Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von rund 1,1 Millionen Franken. Dabei hatte er angefangene Arbeiten von rund 1,2 Millionen Franken ausgeschieden, da er diese als realisierte stille Reserven betrachtete, die seiner Ansicht nach in der Folgeperiode 2012 einer separaten privilegierten Jahressteuer unterliegen sollten.
Die Steuerbehörden rechneten den Betrag der angefangenen Arbeiten jedoch als ordentliches Einkommen auf, was vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bestätigt wurde. Gegen diesen Entscheid erhob der Steuerpflichtige Beschwerde beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass für die privilegierte Besteuerung von realisierten stillen Reserven gemäss Art. 11 Abs. 5 des Harmonisierungsgesetzes (StHG) ein hinreichend enger Kausalzusammenhang zwischen der Liquidation des Betriebs und der Realisation der stillen Reserven erforderlich ist. Dieser Zusammenhang sei vorliegend nicht gegeben, da es sich bei den aktivierten angefangenen Arbeiten um ordentliche operative Einkünfte handle, die unabhängig von der Liquidation in absehbarer Zeit fakturiert worden wären.
Das Bundesgericht stellte klar, dass der buchhalterische Charakter der stillen Reserven - ob es sich um Umlauf- oder…