Erwägungen
Am 16. März 2008 fand im Kanton St. Gallen die Erneuerungswahl des Kantonsrats (Kantonsparlament) für die Amtsdauer 2008/2012 statt. Die Wahl erfolgte nach dem Proporzsystem. Auf der Liste Nr. 6 der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) kandidierte unter anderem die bisherige Kantonsrätin Barbara Keller-Inhelder, die die beste Stimmenzahl auf ihrer Liste erzielte und gemäß Wahlprotokoll als gewählt erklärt wurde.
Kurz nach dem Wahltermin wechselte Barbara Keller-Inhelder von der CVP zur Schweizerischen Volkspartei (SVP). Der neugewählte Kantonsrat behandelte am 2. Juni 2008 die Validierung der Kantonsratswahl und lehnte mit 58 zu 54 Stimmen den Antrag ab, Keller-Inhelders Wahl wegen ihres Parteiwechsels für ungültig zu erklären.
Jörg Frei und vier Mitbeteiligte fochten den kantonsrätlichen Entscheid über die Validierung der Wahl von Barbara Keller-Inhelder beim Bundesgericht mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass für die im Amt stehenden Parlamentsmitglieder der Grundsatz des freien Mandats gilt, wonach sie nicht an ihre angestammte Partei gebunden sind. Dieser Grundsatz gilt auch für Kantonsratsmitglieder, ohne dass es dafür einer besonderen Regelung in der Kantonsverfassung bedarf.
Zwar mag der Parteiwechsel von Keller-Inhelder kurz nach der Wahl und noch vor der Konstituierung des Parlaments fragwürdig und ihr Verhalten…