Erwägungen

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 17. Dezember 1997 die Verordnung über das Flughafengefängnis (VoFHG) erlassen. Diese Verordnung sieht als schärfste Disziplinarmassnahme die "strikte Einzelhaft bis zu 20 Tagen Dauer" vor. Ayse und Ali Gencer führen staatsrechtliche Beschwerde gegen diese Bestimmung, da sie der Meinung sind, dass die Anordnung strikter Einzelhaft als strafrechtliche Anklage im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK zu qualifizieren sei und daher von einem Gericht überprüft werden müsse. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab.

Erwägungen

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Anordnung strikter Einzelhaft als Disziplinarmassnahme nicht unter Art. 6 Ziff. 1 EMRK fällt und daher nicht der Überprüfung durch ein Gericht bedarf. Die Verordnung ordnet die strikte Einzelhaft klar dem Disziplinarrecht zu, und die Verstösse, die damit geahndet werden, betreffen die interne Ordnung der Anstalt und richten sich nicht an die Allgemeinheit. Auch wenn die strikte Einzelhaft eine erhebliche Verschärfung der Haftbedingungen bedeutet, stellt sie keinen eigenständigen Freiheitsentzug dar. Die Rechtsprechung der Organe der Europäischen…