Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass die vom Kanton Bern erlassene Beschränkung der Teilnehmerzahl an politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen auf 15 Personen einen unverhältnismäßigen und somit verfassungswidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt.

Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen

  • Der Bundesrat erließ im Juni 2020 die Covid-19-Verordnung besondere Lage, die Bestimmungen für Veranstaltungen enthielt.
  • Der Kanton Bern erließ am 4. November 2020 eine eigene Verordnung, die in Abweichung von der Bundesverordnung die Höchstzahl für Veranstaltungen auf 15 Personen festlegte.
  • Diese Beschränkung wurde mehrmals verlängert und schließlich im April 2021 auf 100 Personen angehoben, bevor sie Ende Mai 2021 auslief.
  • Mehrere Organisationen und Personen erhoben Beschwerde gegen die kantonale Verordnung.

Erwägungen

Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Beschränkung der Teilnehmerzahl an politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen auf 15 Personen einen schweren Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt. Zwar sei die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme grundsätzlich gegeben, jedoch sei der Eingriff unverhältnismäßig.

Das Gericht führte aus, dass die Versammlungsfreiheit eine zentrale Voraussetzung für die freie demokratische Willensbildung und die Ausübung der politischen Rechte ist. Kundgebungen dienen insbesondere der politischen Meinungsäußerung und -bildung. Vor diesem Hintergrund sei eine generelle Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 15 Personen unverhältnismäßig, da damit die Versammlungsfreiheit praktisch ihres Gehalts entleert werde.

Das Gericht…