Art. 40 EpG

Massnahmen gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen

1 Die zuständigen kantonalen Behörden ordnen Massnahmen an, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten in der Bevölkerung oder in bestimmten Personengruppen zu verhindern. Sie koordinieren ihre Massnahmen untereinander.
2 Sie können insbesondere folgende Massnahmen treffen:
  1. a. Veranstaltungen verbieten oder einschränken;
  2. b. Schulen, andere öffentliche Institutionen und private Unternehmen schliessen oder Vorschriften zum Betrieb verfügen;
  3. c. das Betreten und Verlassen bestimmter Gebäude und Gebiete sowie bestimmte Aktivitäten an definierten Orten verbieten oder einschränken.
3 Die Massnahmen dürfen nur so lange dauern, wie es notwendig ist, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern. Sie sind regelmässig zu überprüfen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abstrakte Normenkontrolle; Legitimation; schutzwürdiges Interesse; Anfechtungsobjekt; Beschwerdebegründung; Covid-19-Massnahmen; innerkantonale Zuständigkeit; Gewaltenteilung
    · 25.06.2021 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Abstrakte Kontrolle der Freiburger Verordnung über die kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie; Pflicht zum Tragen einer Maske
    · 08.07.2021 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Covid-19-Massnahmen; Veranstaltungsverbot; gesetzliche Grundlage; Verhältnismässigkeit
    · 08.07.2021 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Covid-19-Verordnung des Kantons Bern vom 4. November 2020; Beschränkung der Teilnehmerzahl an politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen auf 15 Personen; gesetzliche Grundlage; Verhältnismässigkeit
    · 03.09.2021 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Abstrakte Normenkontrolle; Maskentragpflicht ab dem 5. Schuljahr der Primarschule; Verhältnismässigkeit
    · 23.11.2021 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Covid-19-Reglement des Kantons Uri vom 26
    · 03.09.2021 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Epidemiengesetz, Verordnung [des Regierungsrats des Kantons Bern] über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie vom 4. November 2020
    · 23.11.2021 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  • AN.2020.00016
    03.12.2020 · 20 Zitierungen
  • Verfahrenskosten und Entschädigung/Genugtuung (Einstellung)
    · 03.03.2022 · 18 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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