Erwägungen
Im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 über die Volksinitiative "Für krisensicheres Geld; Geldschöpfung allein durch die Nationalbank (Vollgeld-Initiative)" erhob Michael Derrer eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Schweizerische Nationalbank (SNB) sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK). Er machte geltend, diese Behörden hätten die Stimmberechtigten wahrheitswidrig und falsch über die Vollgeld-Initiative informiert.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau trat auf die Abstimmungsbeschwerde nicht ein, da sich die gerügten Akte nicht auf das Gebiet des Kantons Aargau beschränkten. Gegen diesen Beschluss erhob Michael Derrer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass Behörden bei Sachabstimmungen im eigenen Gemeinwesen eine gewisse Beratungsfunktion wahrnehmen dürfen, wobei sie nicht zur Neutralität verpflichtet sind und eine Abstimmungsempfehlung abgeben können. Für Abstimmungen auf Bundesebene sieht das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) Informationspflichten des Bundesrats vor, die sich an den Grundsätzen der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismäßigkeit orientieren müssen.
Die SNB war befugt, sich im Vorfeld der Abstimmung zur Vollgeld-Initiative öffentlich zu äußern, da dies aus ihrem gesetzlichen Auftrag zur regelmäßigen Orientierung der Öffentlichkeit über die Geld- und Währungspolitik folgte. Dabei hatte sie die für behördliche Interventionen im Abstimmungskampf geltenden Grundsätze zu beachten.
Das Bundesgericht…