Erwägungen
Diese Entscheidung betrifft einen Rechtsstreit in Bezug auf die Rückerstattung von zu Unrecht erbrachten Leistungen der Krankenversicherung. Die CSS Versicherung hat von D. die Rückerstattung von Leistungen verlangt, die sie ihm vor dem 1. Januar 2003, dem Datum des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), erbracht hatte. Der Einspruchsentscheid wurde nach diesem Datum erlassen.
Die zentrale Frage ist, welches Gesetz für die Rückerstattung der Leistungen gilt: das vor dem 1. Januar 2003 geltende Gesetz (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG) oder das neue ATSG. Das Versicherungsgericht des Kantons Wallis hat zugunsten der Anwendung des ATSG entschieden, was das Bundesgericht überprüfen muss.
Erwägungen
Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass die Frage des zeitlich anwendbaren Rechts im vorliegenden Fall nicht entscheidend ist. In der Tat stammen die für die Rückerstattung nach dem ATSG geltenden Grundsätze aus der früheren Regelung und Rechtsprechung, insbesondere aus Artikel 47 Absatz 1 AHVG, der vor dem Inkrafttreten des ATSG analog anwendbar war.
Somit setzt die Rückerstattungspflicht immer voraus, dass die Voraussetzungen für eine Überprüfung oder Revision des Bescheids, durch den die Leistungen gewährt wurden, gemäß der…