Art. 2 ATSG
Geltungsbereich und Verhältnis zu den einzelnen Sozialversicherungsgesetzen
Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf die bundesgesetzlich geregelten Sozialversicherungen anwendbar, wenn und soweit die einzelnen Sozialversicherungsgesetze es vorsehen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1752 Zitierungen
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2Ausstandsbegehren459 Zitierungen
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3Kostentragung bei vollständigem Obsiegen bei Rückweisung142 Zitierungen
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4Art. 29 Abs. 2 BV: Sachverhaltsabklärung und Wahrung des rechtlichen Gehörs im sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren119 Zitierungen
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5Art. 5 Abs. 1 VwVG: Verfügung als Sachurteilsvoraussetzung43 Zitierungen
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6Rechtskraft von Entscheiden über Dauerleistungen23 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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66 Zitierungen
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55 Zitierungen
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37 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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