Erwägungen

Diese Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts befasst sich mit den Begriffen der Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, der Methode des Einkommensvergleichs und der Revision (der Invalidenrente und anderer dauerhafter Leistungen) in der Invalidenversicherung, vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Das Bundesgericht untersucht eingehend, wie die Definitionen dieser Konzepte im ATSG den bisher in der Rechtsprechung zur Invalidenversicherung entwickelten Begriffen entsprechen. Es kommt zu dem Schluss, dass die frühere Rechtsprechung trotz der Annahme dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen weitgehend anwendbar bleibt.

Erwägungen

Zusammengefasst ist das Bundesgericht der Auffassung, dass:
  • Die Definitionen der Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, der Methode des Einkommensvergleichs und der Revision (der Invalidenrente und anderer dauerhafter Leistungen) im ATSG den zuvor in der Rechtsprechung zur Invalidenversicherung entwickelten Begriffen entsprechen.
  • Die frühere Rechtsprechung zu diesen verschiedenen Konzepten daher in weitem Maße anwendbar bleibt, trotz des Inkrafttretens des ATSG.
  • Lediglich eine systematische Änderung…