Art. 87 IVV

Revisionsgründe

1 Eine Revision wird von Amtes wegen durchgeführt, wenn:
  1. a. sie im Hinblick auf eine mögliche erhebliche Änderung des Invaliditäts- oder Hilflosigkeitsgrades oder des invaliditätsbedingten Betreuungsaufwandes oder Hilfebedarfs bei der Festsetzung der Rente, der Hilflosenentschädigung oder des Assistenzbeitrages auf einen bestimmten Termin in Aussicht genommen worden ist; oder b. Tatsachen bekannt oder Massnahmen angeordnet werden, die eine erhebliche Änderung des Grades der Invalidität, der Hilflosigkeit, des invaliditätsbedingten Betreuungsaufwandes oder Hilfebedarfs als möglich erscheinen lassen.
2 Wird ein Gesuch um Revision eingereicht, so ist darin glaubhaft zu machen, dass sich der Grad der Invalidität oder Hilflosigkeit oder die Höhe des invaliditätsbedingten Betreuungsaufwandes oder Hilfebedarfs des Versicherten in einer für den Anspruch erheblichen Weise geändert hat.
3 Wurde eine Rente, eine Hilflosenentschädigung oder ein Assistenzbeitrag wegen eines zu geringen Invaliditätsgrades, wegen fehlender Hilflosigkeit oder weil aufgrund des zu geringen Hilfebedarfs kein Anspruch auf einen Assistenzbeitrag entsteht, verweigert, so wird eine neue Anmeldung nur geprüft, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 2 erfüllt sind.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 87 Abs. 3 und 4 IVV, Art. 41 IVG
    · 30.09.1991 · 2’813 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Präzisierung der in [BGE 109 V 265](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_BGE_109_V_265) Erw. 4a sowie im Urteil M. vom 28
    · 01.12.2003 · 2’012 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    E. 5).
    · 06.11.2006 · 1’980 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 48 Abs. 2 IVG, 88bis Abs. 1 IVV. - Art. 88bis Abs. 1 IVV ist nur anwendbar, wenn eine bereits laufende Rente erhöht werden soll (Erw. 1b). - Bei einer Neuanmeldung nach vorangegangener Rentenverweigerung ist für di…
    · 25.03.1983 · 1’828 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 4 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 und Art. 41 IVG (in der bis 31
    · 30.04.2004 · 1’538 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 87 Abs. 3 (in der bis 31
    · 16.10.2003 · 1’357 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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