Sachverhalt
Diese Entscheidung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts betrifft die Frage der maßgeblichen zeitlichen Vergleichsgrundlage für die Prüfung einer Änderung des Invaliditätsgrades bei einer Rentenrevision, sei es auf Antrag des Versicherten oder von Amts wegen durch die Behörde. Das Eidgenössische Versicherungsgericht musste sich dazu äußern, ob im Rahmen eines Revisionsverfahrens nur Entscheidungen zu berücksichtigen sind, die eine materielle Prüfung des Rentenanspruchs mit Feststellung der relevanten Tatsachen, Beweiswürdigung und Einkommensberechnung beinhalten, oder ob auch Entscheidungen zur bloßen Bestätigung einer laufenden Rente zu berücksichtigen sind.Erwägungen
Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat entschieden, dass im Rahmen eines Rentenrevisionsverfahrens, sei es auf Antrag oder von Amts wegen, die maßgebliche zeitliche Vergleichsgrundlage die letzte rechtskräftige Entscheidung ist, die auf einer materiellen Prüfung des Rentenanspruchs mit Feststellung der relevanten Tatsachen, Beweiswürdigung und Einkommensberechnung nach Recht beruht. Entscheidungen zur bloßen Bestätigung einer laufenden Rente sind…