Art. 8 IVG

Grundsatz

1 Invalide oder von einer Invalidität (Art. 8 ATSG ) bedrohte Versicherte haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, soweit:
  1. a. diese notwendig und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, wieder herzustellen, zu erhalten oder zu verbessern; und b. die Voraussetzungen für den Anspruch auf die einzelnen Massnahmen erfüllt sind.
1bis Der Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen besteht unabhängig von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Eintritt der Invalidität. Bei der Festlegung der Massnahmen sind insbesondere zu berücksichtigen:
  1. a. das Alter;
  2. b. der Entwicklungsstand;
  3. c. die Fähigkeiten der versicherten Person; und d. die zu erwartende Dauer des Erwerbslebens.
1ter Bei Abbruch einer Eingliederungsmassnahme wird nach Massgabe der Absätze 1 und 1bis eine wiederholte Zusprache derselben oder einer anderen Eingliederungsmassnahme geprüft.
2 Nach Massgabe der Artikel 13 und 21 besteht der Anspruch auf Leistungen unabhängig von der Möglichkeit einer Eingliederung ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich.
2bis Nach Massgabe von Artikel 16 Abs. 3 Bst. b besteht der Anspruch auf Leistungen unabhängig davon, ob die Eingliederungsmassnahmen notwendig sind oder nicht, um die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, zu erhalten oder zu verbessern.
3 Die Eingliederungsmassnahmen bestehen in:
  1. a. medizinischen Massnahmen; abis. Beratung und Begleitung; ater. Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung;
  2. b. Massnahmen beruflicher Art;
  3. c. … d. der Abgabe von Hilfsmitteln;
  4. e. …
4 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 8 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 IVG: anspruchsbegründende Mindesterwerbseinbusse
    · 10.03.1998 · 1’074 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erw. 4).
    · 18.08.2004 · 574 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Sein Einsatz zu Lasten der Invalidenversicherung ist jedoch auf die Fälle eines besonders gesteigerten Eingliederungsbedürfnisses zu beschränken (hier: spezielle berufliche Anforderungen an die Gehfähigkeit und Herabset…
    · 10.04.2006 · 543 Zitierungen
  4. 4
    Art. 4 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 und Art. 41 IVG (in der bis 31
    · 30.04.2004 · 509 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Voraussetzungen und Formen der Leistungen (Erw. 2)
    · 25.02.1987 · 305 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 8 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 1 IVG: Arbeitsvermittlung. - Wann liegt eine anspruchsbegründende Invalidität vor (Erw. 6)? - Wann ist die IV-Regionalstelle, wann das Arbeitsamt für die Arbeitsvermittlung zuständig? Sowe…
    · 17.04.1990 · 240 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 06.10.2008 · 57 Zitierungen Zusammenfassung
  • Invalidenversicherung (berufliche Massnahmen)
    · 06.08.2020 · 54 Zitierungen
  • Invalidenversicherung
    · 21.06.2017 · 31 Zitierungen

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