Sachverhalt
Diese Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts betrifft das Recht auf Wiedereingliederung eines Versicherten bei der Militärversicherung. Der Sachverhalt ist wie folgt: - Der Streit betrifft das Recht des Antragstellers auf eine Wiedereingliederungsmaßnahme aufgrund seiner Invalidität. - Das MVG sieht in den Artikeln 33 bis 39 Integrations- und Betreuungsmaßnahmen für invalide oder von Invalidität bedrohte Versicherte vor. - Gemäß Art. 37 MVG hat der Versicherte Anspruch auf Wiedereingliederung in eine neue Erwerbstätigkeit, wenn dies aufgrund seiner Invalidität erforderlich ist und eine wesentliche Erhaltung oder Verbesserung seiner Erwerbsfähigkeit ermöglicht. - Diese Bestimmung ist nahezu identisch mit Art. 17 IVG in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung. - Die Rechtsprechung zu Art. 17 IVG ist daher analog anzuwenden, um die Voraussetzungen für den Wiedereingliederungsanspruch gemäß Art. 37 MVG zu definieren.Erwägungen
Dieser Rechtsprechung zufolge setzt das Recht auf Wiedereingliederung insbesondere voraus, dass der dauerhafte Erwerbsausfall aufgrund der Invalidität etwa 20% beträgt. Dies ist ein Richtwert, da Wiedereingliederungsmaßnahmen in der Regel erhebliche Kosten verursachen und daher durch eine wesentliche Verminderung der Erwerbsfähigkeit gerechtfertigt sein…