Art. 22 IVG

Anspruch

1 Während der Durchführung von Eingliederungsmassnahmen nach Artikel 8 Abs. 3 haben Versicherte Anspruch auf ein Taggeld, wenn sie:
  1. a. an wenigstens drei aufeinanderfolgenden Tagen wegen der Massnahmen verhindert sind, einer Arbeit nachzugehen; oder b. in ihrer Erwerbstätigkeit zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig (Art. 6 ATSG ) sind.
2 Während der erstmaligen beruflichen Ausbildung haben Versicherte Anspruch auf Taggelder, wenn sie:
  1. a. Leistungen nach Artikel 16 beziehen; oder b. an Eingliederungsmassnahmen nach Artikel 12 oder 14a teilgenommen haben, die für diese Ausbildung direkt erforderlich sind.
3 Versicherte, die eine höhere Berufsbildung absolvieren oder eine Hochschule besuchen, haben nur Anspruch auf ein Taggeld, wenn:
  1. a. sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung daran gehindert sind, neben ihrer Ausbildung eine Erwerbstätigkeit auszuüben; oder b. ihre Ausbildung aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung wesentlich länger dauert.
4 Versicherte nach Abs. 2, die eine allgemeinbildende Schule besuchen oder eine berufliche Grundbildung absolvieren, die ausschliesslich an einer Schule erfolgt, haben keinen Anspruch auf ein Taggeld.
5 Für Massnahmen nach den Artikeln 8 Abs. 3 Bst. abis und 16 Abs. 3 Bst. b besteht kein Anspruch auf ein Taggeld.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 4 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 und Art. 41 IVG (in der bis 31
    · 30.04.2004 · 253 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 8 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 IVG: anspruchsbegründende Mindesterwerbseinbusse
    · 10.03.1998 · 67 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 22, 23 und 24 IVG, Art. 18 und 21 IVV: Eingliederungstaggeld, Betriebszulage. - Auch im Rahmen von Art. 18 Abs. 1 IVV bezieht sich das Erfordernis der Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent auf die vom Versic…
    · 28.08.1991 · 61 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 29 Abs. 2 und Art. 22 IVG: Eingliederung vor Rente
    · 28.06.2000 · 50 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    An der bezüglich des Taggeldanspruchs in [BGE 110 V 263](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_110 V 263) erfolgten Gleichstellung von Versicherten, die im massgeblichen Zeitraum während mindestens sechs Monaten…
    · 22.01.1992 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 22 Abs. 1 und 3 IVG, Art. 18 Abs. 1 IVV: Anspruch auf Taggelder während Wartezeiten
    · 09.06.1988 · 31 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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