Erwägungen
Die Gemeinde Port-Valais hat ein Projekt zur Revitalisierung des Gewässers Benna, das eine Gesamtfläche von 26'811 m2 betrifft, darunter 18'920 m2 Fruchtfolgeflächen (FFF), öffentlich aufgelegt. Der Staatsrat des Kantons Wallis hat dieses Projekt genehmigt und die Einsprüche von A. und B. abgelehnt.
A. und B. haben Beschwerde beim Bundesgericht erhoben und die Aufhebung des kantonalen Entscheids beantragt. Sie bestritten insbesondere die Behandlung der Problematik der Fruchtfolgeflächen, da die für den Ausgleich vorgesehenen Flächen weder neu noch von ausreichender Qualität seien.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Auch wenn der Kanton Wallis nicht über das vom Sachplan des Bundes festgelegte Mindestquantum an Fruchtfolgeflächen verfügt, entspricht der im Rahmen des Revitalisierungsprojekts vorgesehene Ausgleich den Anforderungen des Bundesrechts.
Das Gewässerschutzrecht verpflichtet die Kantone zur Revitalisierung der Gewässer, ohne dass ein eigentlicher Interessenausgleich möglich wäre. Der Ausgleich der verlorenen Fruchtfolgeflächen muss…