Erwägungen

Die Gesellschaft Dilbo AG wurde am 17. Januar 1947 in St. Gallen unter der Firma Allraum AG gegründet. Am 31. Juli 1958 nahm sie ihre derzeitige Bezeichnung an und verlegte ihren Sitz nach Freiburg. Etwas mehr als ein Jahr später, am 26. Februar 1964, beantragte sie ihre Eintragung ins Handelsregister des Saanebezirks und gab als Adresse das Büro von Herrn Stephan Poffet in Freiburg an.

Später informierte Herr Poffet den Handelsregisterführer, dass er nicht mehr akzeptiere, dass die Gesellschaft in seinem Büro domiziliert sei. Der Registerführer forderte daraufhin den einzigen Verwaltungsrat, Henri Bollin, mehrfach auf, ihm die neue Adresse der Gesellschaft mitzuteilen, jedoch vergeblich. Die Handelskammer des Freiburger Kantonsgerichts ordnete dann die Löschung von Dilbo AG an, da sie davon ausging, dass die Tatsache, dass Bollin über fast drei Jahre hinweg nicht in der Lage war, die neue Adresse anzugeben, darauf hindeutet, dass die Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat.

Erwägungen

Das Bundesgericht gab der Beschwerde von Dilbo AG gegen diese Entscheidung statt. Es vertrat die Auffassung, dass die Löschung einer Aktiengesellschaft nur erfolgen kann, wenn sie rechtlich aufgelöst oder vollständig liquidiert und endgültig von ihren Beteiligten aufgegeben wurde. Im vorliegenden Fall hatten weder der Registerführer noch die Aufsichtsbehörde Bollin aufgefordert, die Löschung der Gesellschaft zu beantragen.

Das Bundesgericht wies jedoch darauf hin, dass Bollins Unfähigkeit, einen neuen Sitz für Dilbo AG zu beschaffen, und andere im Rahmen der Untersuchung offenbarte Umstände, wie die Ausstellung von Verlustscheinen gegen die Gesellschaft, den Eindruck erweckten, dass sie…