Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Arbeitgeber, G., der einen jugoslawischen Staatsangehörigen, O., vom 1. Februar 1989 bis 9. November 1990 als Küchenhilfe beschäftigte. Für die Zeit vom 1. November 1989 bis 31. Januar 1990 hatte G. eine Arbeitsbewilligung für seinen ausländischen Arbeitnehmer erhalten, aber für den Rest der Zeit verfügte O. weder über eine Aufenthaltsbewilligung noch über eine Arbeitsbewilligung.

Am 12. Dezember 1990 verurteilte das Bezirksamt Baden G. wegen Verletzung von Art. 23, Abs. 1 und 4, des Bundesgesetzes über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern (ANAG) und verhängte eine Busse von 600 Schweizer Franken. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau sprach das Bezirksgericht Baden G. von der Anschuldigung frei, mehrmals den illegalen Aufenthalt eines Ausländers in der Schweiz erleichtert zu haben, erkannte ihn jedoch schuldig, einen ausländischen Arbeitnehmer ohne Arbeitsbewilligung vorsätzlich beschäftigt zu haben, gemäss Art. 3, Abs. 3, und Art. 23, Abs. 4, ANAG, und verhängte eine Busse von 2 000 Schweizer Franken.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau erhob Nichtigkeitsbeschwerde gegen dieses Urteil und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur neuen Entscheidung. G. beantragte in seinen Bemerkungen die Abweisung der Beschwerde.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob ein Arbeitgeber, der vorsätzlich Ausländer beschäftigt, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, nur die Voraussetzungen von Art. 23, Abs. 4, ANAG oder auch die von Art. 23, Abs. 1, ANAG erfüllt.

Die Vorinstanz war der Auffassung, dass nur die Wiederholung der Beschäftigung eines Schwarzarbeiters (vgl. Art. 23, Abs. 5, ANAG) als Vergehen der Erleichterung des illegalen Aufenthalts in der Schweiz gemäss Art. 23, Abs. 1, ANAG gleichgestellt wird. Dies bedeutet, dass die Beschäftigung (zum ersten Mal) eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Arbeitsbewilligung nicht ipso facto eine Erleichterung des illegalen Aufenthalts in der Schweiz darstellt.

Das…