Art. 23 ANAG

Persönliche Voraussetzungen

1 Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit können nur Führungskräften, Spezialistinnen und Spezialisten und anderen qualifizierten Arbeitskräften erteilt werden.
2 Bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen müssen zusätzlich die berufliche Qualifikation, die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld erwarten lassen.
3 In Abweichung von den Absätzen 1 und 2 können zugelassen werden:
  1. a. Investorinnen und Investoren sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die Arbeitsplätze erhalten oder neue schaffen;
  2. b. anerkannte Personen aus Wissenschaft, Kultur und Sport;
  3. c. Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen oder Fähigkeiten, sofern für deren Zulassung ein Bedarf ausgewiesen ist;
  4. d. Personen im Rahmen des Kadertransfers von international tätigen Unternehmen;
  5. e. Personen, deren Tätigkeit in der Schweiz im Rahmen von wirtschaftlich bedeutenden internationalen Geschäftsbeziehungen unerlässlich ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beschäftigung von Ausländerinnen, die nicht berechtigt sind, in der Schweiz zu arbeiten (Art. 23 Abs. 4 und Art. 3 Abs. 3 ANAG)
    · 05.06.2002 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 28.06.1991 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Erleichtern des rechtswidrigen Verweilens und rechtswidriges Beschäftigen
    · 29.09.2005 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Leichter Fall
    · 12.01.1987 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Beschäftigung von illegal sich in der Schweiz aufhaltenden Personen, Abgrenzung
    · 24.08.1992 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 34 StGB, Geldstrafe/Bemessung
    · 17.03.2008 · 9 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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